Die Vertreibung aus dem Paradies

Immer wieder mischten sich vermutlich von der Stadt entsandte Beamte und Journalisten, zum Teil auch selbsternannte 'Sittlichkeitswächter' unter das vergnügliche Badevolk am Gänsehäufel, um mit ihren Berichten der konservativen Öffentlichkeit anregenden Gesprächsstoff zu liefern.

Der gesellschaftliche Tratsch hatte eine doppelte Wirkung: Er machte das Gänsehäufel populär, anziehend und 'sexy', aber auch Berndls Lebenswerk antastbar und angreifbar.

Und Angriffsflächen bot der exzentrische selbsternannte Heilpraktiker eine Menge. Sein Strandparadies florierte unangemeldet und steuerfrei. Die einzigen Vorschriften, die Berndl vermutlich akzeptierte, waren jene, die er selbst erlassen hatte.

Der freiheitsliebende Naturapostel und Querdenker, dem nichts so zuwider war wie Obrigkeitsdenken und Behördendschungel, hatte für sein Strandparadies und seine 'Edelweidenzucht' nie um behördliche Genehmigung angesucht

 

Letztlich waren es Ausschank und Bewirtung der Gäste, die Berndl als unkonzessionierten 'Gastgewerbetreibenden' überführten. 1905 wurde sein Pachtvertrag aus formalen Gründen annulliert, die Lebensreformkolonie auf dem Gänsehäufel wurde behördlich verboten!

Das kam für viele einer Vertreibung Berndls aus dem Paradies gleich. Doch postwendend nach der Vertreibung von 'seiner' Insel wagte er ein neues Experiment.

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